Ab 2023 gilt laut neuem Verpackungsgesetz in Deutschland eine Mehrwegpflicht für die Gastronomie. Neben Einwegbehältern werden für Restaurants und Cafés, Caterer und Lieferdienste Mehrwegbehälter für Take away Essen und To go Getränke verpflichtend. Mit dem neuen Verpackungsgesetz möchte die Bundesregierung Klimaschutz und Nachhaltigkeit vorantreiben und den jährlich anfallenden Plastikmüll reduzieren. Die Gastronomie sieht in den neuen Auflagen zunächst einmal den Mehraufwand. Aber Gastronomen und Gastronominnen, die frühzeitig Mehrweg zum neuen Standard machen, sind nicht nur fit für die zukünftig geltenden Regelungen, sondern können sich auch einen Wettbewerbsvorteil sichern.
Was bedeutet das neue Verpackungsgesetz für die Gastronomie? Für wen genau gilt die Mehrwegpflicht in der Gastronomie? Und wie können Gastronomen und Gastronominnen am besten Mehrweg als Alternative umsetzen? Wir werden Ihnen folgend zeigen, wie Sie die Herausforderung Mehrweg und Mehrwegpflicht meistern können, um Umweltschutz und Nachhaltigkeit zu unterstützen.
Am 5. Juli 2017 hat der Deutsche Bundestag das Verpackungsgesetz (VerpackG) verabschiedet, das planmäßig am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Dieses soll den Forderungen nach mehr Nachhaltigkeit bei Verpackungen Rechnung tragen und zielt auf eine Reduzierung der Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle. Daher müssen Letztvertreiber von Serviceverpackungen ab dem 1. Juli 2022 für das Recycling ihrer Verpackungen zahlen und sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Zudem gilt ab dem 1. Januar 2023 für alle Restaurants, Cafés, Bistros und Lieferdienste, die Take-away Speisen und To go Getränke anbieten, eine Mehrwegpflicht.
Ausnahmeregelungen für kleine Individualbetriebe auf einem Blick:
Ausnahmen stellen kleinere Individualbetriebe wie Imbisse, Kioske, Spätkaufläden sowie Gastronomiebetriebe mit weniger als 80 Quadratmetern Fläche und höchstens 5 Beschäftigten dar. Diese sind allerdings verpflichtet, von ihren Kundinnen und Kunden mitgebrachte Behältnisse zu befüllen.
Bahnhofsbäckereien, die einer Kette angehören, sind entsprechend nicht von der Mehrwegpflicht ausgenommen, da beide oben genannten Kriterien für eine Ausnahme von der Mehrwegpflicht gelten müssen. Läden mit einer Größe von weniger als 80 Quadratmetern müssen also der Mehrwegpflicht nachkommen, wenn diese mehr als 5 Mitarbeitende haben.
Die Mehrwegpflicht für die Gastronomie fördert die Debatte zur Müllvermeidung und sensibilisiert auch die Kunden und Kundinnen. Das kann auch zu einer Müllvermeidung in anderen Bereichen führen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Mehrwegbehälter von den Gästen auch tatsächlich zurückgegeben werden. Hierzu soll die Gastronomie entsprechende Anreizsysteme (u. a. Pfandsystem) einführen, die mit einem für die Kunden und Kundinnen vertretbaren Aufwand einhergehen.
Und genau daraus resultiert zunächst ein enormes logistisches Problem für Gastronomie, welche sich folgenden Fragen stellen müssen:
Auch die Verbraucher und Verbraucherinnen müssen klären, wo sie das geliehene Geschirr zurückgeben können. Verwendet ein Restaurant oder Imbiss ein Insel-, Verbund- oder Poolsystem?
Daneben ergeben sich für Sie zunächst einmal die Anschaffungskosten für das Mehrweggeschirr. Sie müssen sich zudem um Lagerflächen, die Umstellung der Befüllungs- und Rücknahmeabläufe und die Schulung Ihrer Mitarbeitenden kümmern. Letzteres wird teilweise von Kommunen angeboten und/oder mitfinanziert. Weitere Kosten können sich aus der Anschaffung der Infrastruktur, die den hygienischen Austausch und das kontaktfreie Befüllen der Mehrwegbehältnisse gewährleisten (u. a. Rückgabekörbe, Kännchen, Kellen), ergeben.
Diese Mehrkosten können allerdings durch eine erhöhte Kundenbindung kompensiert werden. Denn Umweltschutz wird von den Verbraucherinnen und Verbrauchern unterstützt. Zudem müssen diese gegebenenfalls für die Rückgabe des Geschirrs in Ihr Restaurant oder Café zurückkehren und bestellen gleich ein erneutes Mal. Des Weiteren reduziert jeder Gastronomiebetrieb, der Mehrweg als Standard in den Verkehr bringt, automatisch seinen Anteil systembeteiligungspflichtiger Verpackungen.
Bei den Mehrweglösungen für Take away Essen und Getränke sind bislang zwei grundsätzlich verschiedene Ansätze umgesetzt worden:
Bei der zweiten Lösung (Bereitstellung der Mehrwegbehälter durch den Gastronomiebetrieb) sind aktuell drei grundlegende Systeme eingeführt:
Dabei haben die Systeme folgende Merkmale:
Inselsystem
Verbundsystem
Poolsystem
Für die Umsetzung der Mehrwegpflicht für Take away Essen oder To go Getränke stehen Ihnen prinzipiell drei Optionen zur Verfügung, die jeweils mit Vor- und Nachteilen einhergehen:
Wenn Sie zur Umsetzung der Mehrwegpflicht verpflichtet sind, müssen Sie abwägen, welche Lösung für Sie sinnvoll ist. Dabei können folgende Fragen hilfreich sein:
Anbieter mit App
Die Digitalisierung macht natürlich auch nicht bei Mehrwegsystemen halt. Speziell Anbieter von Poolsystemen wie DishCircle bieten im Rahmen ihres Systems eine App zur Abwicklung der Geschirrrückgabe an. Hierzu müssen sich Ihre Gäste bei der unternehmensspezifischen App anmelden und ein Konto erstellen. Über diese App wird bei der Bestellung oder beim Scannen eines QR-Codes beim Kauf das Kundenkonto mit den Behältnisdaten verknüpft und ein Pfand erhoben. Dieser wird entweder direkt eingezogen und bei Rückgabe zurückerstattet oder bei ausbleibender Rückgabe vom Kundenkonto eingezogen.
Daneben bieten auch vereinzelt Mehrweggeschirranbieter zusätzlich App-Lösungen zur Abwicklung der Rückgabe an.
Kauflösung
Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Mehrwegbehälter zu kaufen, müssen Sie sich zwar selbst das Pfand abkassieren. Sie können jedoch Ihre Regeln selbst festlegen. DishCircle bietet das hochwertige Mehrweggeschirr zum Kauf im Webshop an.
Egal, ob Pizza, Sushi, Salate, Nudeln oder Pommes – nahezu jedes Gericht kann heute als Takeaway oder To go mitgenommen werden. Das ist praktisch und der zeitsparende Außerhaus-Konsum steigt stetig an.
Was allerdings auch kontinuierlich anwächst, sind die Müllberge von Einwegverpackungen. Laut der Deutschen Umwelthilfe werden in Deutschland stündlich 320.000 Coffee to go Becher verbraucht. Diese sind häufig nur wenige Minuten im Einsatz, belasten aufgrund ihres Energie- und Ressourcenverbrauchs aber nachhaltig Umwelt und Klima. Um diesem Trend entgegenzuwirken, führt der Gesetzgeber mit dem Verpackungsgesetz ab 2023 die Mehrwegpflicht für Gastronomen ein.
In Deutschland fallen täglich 770 Tonnen Abfall an, der auf Einweggeschirr und Takeawayverpackungen zurückzuführen ist. Imbisse und Systemgastrononomien haben an diesem Einweg- und Verpackungsmüll einen Anteil von jeweils ein Drittel.
Dieser Verpackungsmüll ist nicht nur schlecht für die Umwelt, sondern sorgt auch im Straßenbild vieler Städte für verschmutzte Parks und überquellende Mülleimer. Für insgesamt 40 Prozent des Straßenmülls sind aktuell Verpackungen für den kurzen Verbrauch verantwortlich. Für die Gemeinden und Kommunen entstehen dadurch Reinigungs- und Entsorgungskosten von 720 Millionen Euro jährlich. Trend steigend!
Und was ist mit Recycling, fragen Sie sich jetzt vielleicht. Immerhin wird der Verpackungsmüll über das Recycling für die Wiederverwendung aufbereitet und so Ressourcen und Umwelt geschont. Das stimmt zwar, aber leider eben teilweise.
Denn in Deutschland werden gemäß Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aktuell lediglich 46 Prozent der Kunststoffverpackungen wiederaufbereitet. Dies ist teilweise darauf zurückzuführen, dass die Herstellung neuen Kunstoffs im Vergleich zum Recycling weniger kostenintensiv ist. Denn die meisten Einwegverpackungen bestehen aus mehreren feinen Lagen, die schwer trennbar und damit recycelbar sind. Zudem erschweren Speisereste die Aufbereitung. So gelangen beispielsweise lediglich 15,6 Prozent der 5,2 Millionen Tonnen von Endverbrauchern und -verbraucherinnen jährlich produzierten Kunststoffmüll als sogenanntes Rezyklat in der Wiederverwertung.
Daher ist es günstiger, alten Kunststoff einfach auf der Deponie zu entsorgen oder zu verbrennen und neuen Kunststoff zu produzieren. Überdies wird eine überdurchschnittlich große Menge des deutschen Kunststoffmülls ins Ausland – vornehmlich Süd- und Südostasien – verschifft, um dort verbrannt oder deponiert zu werden. Und das geschieht bei vollkommen unzulänglichen Umweltstandards, die die Umwelt und Bevölkerung vor Ort schaden. Das widerspricht einer konsequenten Nachhaltigkeit.
Auch Verpackungen aus braunem Papier und Karton sind für das Takeaway und To go Bereich ungeeignet. Diese lassen sich zwar gut recyceln, was sich auch in der hohen Recyclingquote (80 %) widerspiegelt. Allerdings sind die Materialien nicht auslaufsicher und weichen leicht auf. Daher werden hier Verbundstoffe aus Papier und Kunststoff oder Aluminium verwendet, die wiederum problematisch sind. Denn die verwendeten Materialien lassen sich nicht ohne Weiteres sauber trennen und daher in aller Regel nicht dem Stoffkreislauf wieder zuführen. Zudem entsorgt ein Großteil der Verbraucher und Verbraucherinnen die Verbundmaterialien gemeinsam mit anderen recycelbaren Kunststoffen, die anschließend wieder aussortiert werden müssen. Das führt zu Mehrkosten und verteuert den Recyclingprozess. Auch sogenannte „recyclingfähige“ Verpackungen können nur dann aufbereitet werden, wenn die jeweils zuständige Abfallwirtschaft technisch dazu in der Lage ist.
Der Gesetzgeber steht entsprechend vor der Aufgabe, nachhaltige Lösungen zur Erhöhung der Recyclingquoten zu entwickeln. Ein noch besserer Weg stellt allerdings die Minimierung des Verpackungs- und Einwegmülls dar. Und eine sehr effektive Möglichkeit bietet hier die Einführung von Mehrwegsystemen, die erst nach langer Gebrauchsdauer entsorgt und recycelt werden müssen.
Und Mehrwegsysteme entlasten nicht nur die Haushalte der Kommunen, sondern kommen auch Kunden und Kundinnen gut an und fördern so die Kundenbindung. Laut einer von der Verbraucherzentrale Bundesverbands in Auftrag gegebenen Umfrage bewerten 96 Prozent der Verbraucher und Verbraucherinnen eine Minimierung von Verpackungsmüll als wichtig bis sehr wichtig, 57 Prozent sind sogar für ein Verbot im Take-away und To go Bereich, 55 Prozent für die Einführung von Mehrwegpfandsystemen. Gastronomen und Gastronominnen, die frühzeitig umstellen, können sich also über einen Imagegewinn einen Wettbewerbsvorteil sichern.
Bei Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwegpflicht drohen Ihnen hohe Strafen. Da angenommen wird, dass die Umsetzung der neuen Pflichten mit höherem Aufwand und Mehrkosten verbunden ist, interpretiert der Gesetzgeber eine Nichteinhaltung als Wettbewerbsvorteil gegenüber den im selben Markt agierenden Konkurrenten und sieht entsprechende Strafen vor.
Daher können Verstöße sowohl zu einer verwaltungs- als auch zivilrechtlichen Verfolgung führen. Die im Rahmen dieser verhängten Bußgelder können bis zu 100.000 Euro betragen. Zusätzlich können Ihre Konkurrenten und Konkurrentinnen sowie befugte Verbände und Handelskammern Folgendes einfordern:
Hierzu müssen Verstöße an das Verpackungsregister sowie die jeweils zuständige Behörde des betreffenden Bundeslandes gemeldet werden. Diese müssen dann prüfen, ob der betreffende Gastronom bzw. die betreffende Gastronomin die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwegpflicht umsetzt.
Die angebotenen Mehrwegalternativen dürfen laut Gesetz für Kunden und Kundinnen nicht teurer sein als die für das gleiche Produkt vorgehaltenen Einwegbehältnisse. Zur Umsetzung des Gesetzes genügt es entsprechend nicht, die Mehrwegalternativen einfach zum Kauf anzubieten. Lediglich ein Pfand darf erhoben werden, den die Kunden und Kundinnen bei Rückgabe zurückerhalten müssen. Ferner müssen für alle Größen, der vom Anbieter verkauften To go Getränke passende Mehrwegbehälter vorgehalten werden.
Von Kunden und Kundinnen mitgebrachte Mehrwegbehältnisse dürfen Sie zwar annehmen. Dies befreit Sie allerdings nicht von der Pflicht. Sie müssen dennoch neben der Einweglösung eine Mehrweglösung vorhalten.
Alle Anforderungen auf einem Blick
Als Anbieter von Lebensmitteln sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, für die Sicherheit Ihrer angebotenen Speisen und Getränke bis zur Abgabe an Ihre Kunden und Kundinnen zu sorgen. Hierzu müssen Sie für hygienisch einwandfreie Prozesse innerhalb Ihres Betriebs sorgen, um das Kontaminationsrisiko so gering wie möglich zu halten. Dies gilt auch für Mehrwegbehältnisse aus Pool-, Verbund- und Pfandsystemen, insbesondere für Prozesse wie Rücknahme, Reinigung, Lagerung und Wiederbereitstellung. Unter Einhaltung der Hygieneregeln gespülte Mehrwegbehälter können Sie wie eigenes (Einweg-)Geschirr befüllen und an Ihre Gäste ausgeben, wenn diese einwandfrei und unbeschadet sind.
Angebote zur Befüllung kundeneigener Mehrwegbehältnisse für Takeaway Essen oder To go Getränke sind grundsätzlich erlaubt. Dabei können Sie selbst im Rahmen einer individuellen Risikoeinschätzung entscheiden, welche Speisen und Getränke Sie in dieses Angebot einbeziehen bzw. von diesem ausschließen.
Wenn die kundeneigenen Behältnisse einwandfrei und unbeschadet sind, stellen sie kein Risiko zur Verunreinigung Ihrer Einrichtung und der von Ihnen angebotenen Speisen und Getränke dar. Wenn diese allerdings erkennbar verschmutzt sind, können und sollten Sie zur Vermeidung einer Kontamination die Befüllung ablehnen.
Da die Mehrwegpflicht bei den Kunden und Kundinnen großen Zuspruch hat, können Sie grundsätzlich davon ausgehen, dass diese Sie unterstützen und sich um ein hygienisches Handling der zur Verfügung gestellten Mehrwegbehälter bemühen. Sie sind allerdings anders als bei kundeneigenem Geschirr nicht dazu verpflichtet.
Bei Leergut, das schimmelbefallen oder sichtbar zweckentfremdet verwendet worden ist, sollten Sie vorsorglich die Annahme verweigern. Ist dennoch eine Annahme erfolgt, sollten Sie dieses aus dem Mehrwegkreislauf ausschleusen. Denn verdorbene Speisereste oder Schimmelpilzsporen stellen mögliche Quellen für Keime und Kontaminationen dar.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Mehrwegbehälter zu kaufen, können Sie selbst entscheiden, ob und wie Sie Pfand erheben. Haben Sie beispielsweise hauptsächlich einen festen Kundenstamm, können Sie Ihr Mehrweggeschirr auch ohne Pfand auf Vertrauensbasis herausgeben. Bei Laufkundschaft wird dagegen in aller Regel als Anreizsystem für die Geschirrrückgabe ein Pfand empfohlen, der mindestens die Anschaffungskosten deckt. Auf diese Weise machen Sie keinen Verlust, falls Ihr Geschirr nicht zurückgegeben wird. Sie können zum einen selbst bei jeder Bestellung ein Pfand verrechnen und bei Rückgabe wieder zurückzahlen. Zum anderen können Sie auch digitale Lösungen wie Apps (u. a. von DishCircle) oder Kundenkarten einsetzen. Diese verknüpfen die Daten Ihrer Gäste mit denen der Behältnisse. Das Kundenkonto wird mit dem Pfand belastet, wenn die Mehrwegbehälter nicht zurückgegeben werden, oder das bezahlte Pfand nach der Rückgabe wieder gutgeschrieben. Daneben können Sie auch Pfandmarken einführen, die Ihre Kunden erwerben. Diese geben Ihre Gäste beim Kauf von Mehrwegverpackungen ab und erhalten sie zurück, sobald diese wieder zurückgegeben werden.
Bei der Anschaffung Ihrer Mehrwegbehältnisse sollten Sie darauf achten, dass dieses bestimmten Mindestanforderungen genügt. Zu diesen gehören laut einer Umfrage unter Gastronomen und Gastronominnen insbesondere:
Daneben sollten Sie Mehrwegbehältnisse wählen, die mikrowellenfest und gefrierfachgeeignet sind. Für bestimmte Speisen müssen Sie zusätzliche Anforderungen berücksichtigen. Hierzu gehört unter anderem eine Wärmeisolierung, Unterteilungen und Trennstege sowie Füllstriche (u. a. bei Suppen). Desweiteren sollten Sie ein Musterset bestellen, um die Produkte für Ihren Gebrauch ausgiebig zu testen.
Lebensmittelzertifiziert
Die Anforderungen für die Lebensmittelechtheit sind gesetzlich über die Verordnungen (EG) Nr. 1935/2004 und (EU) Nr. 10/2011 geregelt. Eine grundlegende Anforderung besteht darin, dass die Bestandteile der für Lebensmittel vorgesehene Gefäße – also auch von Mehrwegbehältnissen – die menschliche Gesundheit nicht gefährden und die darin enthaltenen Lebensmittel nicht verändern dürfen. Zusätzlich gehört die Geschmacksneutralität zu den Primärkriterien (DIN 10955 geprüft). Als weitere Parameter gelten Hitzebeständigkeit, hygienisch einwandfreie Reinigung und Trocknung sowie Robustheit. Alle gesetzlichen Anforderungen sind erfüllt, wenn die Mehrwegbehälter mit dem Glas-Gabel-Symbol ausgezeichnet sind.
Keine Verfärbung der Behälter
Laut einer Studie des Projekts „Klimaschutz is(s)t Mehrweg“ wünschen sich Kunden und Kundinnen, dass die über Mehrwegbehältnisse ausgegebenen Speisen und Getränke ansehnlich aussehen. Diesem Wunsch widersprechen verfärbte Behältnisse. Um Mehrweggeschirr auch für Kunden und Kundinnen attraktiv zu machen, sollten Sie entsprechend darauf achten, dass das von Ihnen verwendete Geschirr sich unter Benutzung nicht verfärbt.
Spülmaschinenfest, Gefrierfachgeeignet und Mikrowellengeeignet
Um für den Gastronomiebereich geeignet zu sein, müssen Mehrwegbehälter zudem gastrospülmaschinenfest, gefrierfach- und mikrowellengeeignet sein. Insbesondere auf das Prädikat „spülmaschinenfest“ sollten Sie achten, da andernfalls eine hygienisch einwandfreie Reinigung nicht umsetzbar ist.
Stapelbar
Damit das Geschirr gut gelagert werden kann, im Gastronomiebetrieb wenig Platz einnimmt und entsprechend mit einem geringen organisatorischen Aufwand einhergeht, muss dieses stapelbar sein.
Auslaufsicherer und transparenter Deckel
Zum Schutze Ihrer Kunden und Kundinnen sollten Ihre Mehrwegbehälter auslaufsicher sein. Diese können anhand eines transparenten Deckels zudem besser prüfen, welche Speisen und Getränke abgefüllt worden sind.
Recycling
Zudem sollten Sie unter Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutz darauf achten, dass das Mehrweggeschirr möglichst langlebig und entsprechend vielfach wiederverwendbar sowie recyclebar ist. Dabei ist ein hochwertiges Recycling wünschenswert, das eine Wiederverwendung für den Lebensmittelkontakt ermöglicht. Das Umweltbundesamt empfiehlt mindestens 10, besser 50 Verwendungen pro Gefäß. Das von DishCircle angebotene Geschirr ist für 500 Verwendungen geeignet. Darüber hinaus haben wir ein geschlossenes Kreislaufsystem entwickelt, in welchem die „aufgebrauchten“ Behälter vollständig recycelt und zu neuen weiterverarbeitet werden.
Qualität: BPA-frei, Nutzungsangabe und Füllstriche
Bisphenol A (BPA) kommt bei der Herstellung von Kunststoffen für Lebensmittel- und Getränkeverpackungen zur Anwendung. BPA ist aufgrund seiner Hormonaktivität als „besonders besorgniserregend“ eingestuft, weshalb die Grenzwerte für BPA kontinuierlich gesenkt werden. Zudem ist diese Einstufung im Dezember 2021 durch den EuGH bestätigt worden. Greifen Sie entsprechend zum Schutze Ihrer Kunden und Kundinnen vorsorglich aus BPA-freie Mehrwegbehältnisse zurück.
Daneben gehören zu einem hochwertigen Mehrweggeschirr auch Nutzungsangaben und Füllstriche. Diese erleichtern Ihnen den Einsatz und reduzieren Ihren organisatorischen Aufwand.
Musterset bestellbar
Um sich von der Qualität der Mehrwegbehälter zu überzeugen, ist es sinnvoll vor einer Großbestellung ein Musterset zu bestellen. Auch wir von DishCircle bieten unseren Kunden und Kundinnen ein Musterset an. Testen Sie unsere Produkte:
Sie werden feststellen, dass Sie bei unseren Produkten in jedem Fall auf der sicheren Seite sind, da wir bereits bei der Entwicklung unseres Geschirrs die spezifischen Anforderungen der Gastronomie sowie sämtliche Qualitätsanforderungen berücksichtigt haben.
DishCircle bietet Ihnen zwei Mehrwegvarianten zur Umsetzung der Mehrwegpflicht an: die Kauflösung oder das DishCircle Mehrweg Pfandsystem:
DishCircle Kauflösung:
Bei dieser Lösung sind Sie unabhängig und bestimmen in Abhängigkeit von Ihren und den Wünschen Ihrer Kunden und Kundinnen selbst die Regeln.
DishCircle Mehrweg Pfandsystem
Die bargeldlose Abwicklung des Pfands reduziert Ihren organisatorischen Aufwand. Wenn Sie über ein großes Gelände oder zu wenig Personal zur Pfandabwicklung verfügen, können wir Ihnen zudem eine Backbox zur Verfügung stellen, die die Mehrwegbehältnisse – am besten an einer zentralen Stelle aufgestellt – zurücknimmt. Sie zahlen lediglich für die Nutzung und bekommen von uns das Mehrweggeschirr gestellt.
Unsere DishCircle Menüschale eignet sich perfekt für Takeaway Menüs und mehrteilige Speise. Sie verfügt über eine große Kammer für das Hauptgericht sowie eine kleine Kammer für Beilagen und Saucen.
Eigenschaften:
Unser runder Menüteller eignet sich insbesondere für Hauptgerichte und Buffets. Er ist geteilt oder ungeteilt, mit Flachdeckel oder Hochdeckel erhältlich.
Eigenschaften:
Unsere runde Bowl ist Ihr handlicher Mehrwegallrounder und eignet sich für jedes Bowl-Gericht wie Nudel- und Reisgerichte sowie Salate.
Eigenschaften:
Die DishCircle Hamburgerbox eignet sich für jeden Hamburger mittlerer Größe sowie für Beilagen wie Pommes frites, Nuggets oder Wedges.
Eigenschaften:
Unser Suppenbecher ist sowohl für Heißspeisen wie Suppen und Eintöpfe sowie für Kaltspeisen wie Obstsalate und Speiseeis geeignet.
Eigenschaften:
Mehrwegbecher für warme und kalte Getränke.
200 ml | Ø 8 cm | Höhe: 10 cm
300 ml | Ø 8,9 cm | Höhe: 11,5 cm
400 ml | Ø 9 cm | Höhe: 13,4 cm
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